Antragstellung und Kosten
Für seine vorstehend vereinbarten Leistungen erhält das Soziohouse vom Bewohner ein Entgelt. Soweit erfasst, richtet sich dieses nach der Vergütungsvereinbarung, die der Anbieter mit dem Träger der Eingliederungshilfe geschlossen hat.
Das Entgelt für die Fachleistungen richtet sich entsprechend der Vereinbarung mit dem Träger der Eingliederungshilfe und beinhaltet Leistungen zur Überlassung des Wohnraums zwecks Erbringung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe nach dem 2. Teil SGB IX des Vertrages vom 01.01.2020.
Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbaren die Parteien folgende Entgelte:
monatlich
„Nettokaltmiete“ 261,89 €
monatliche Betriebskosten 43,45 €
monatliche Heizkosten 65,41 €
Haushaltsstrom 24,54 €
Telekommunikation, Rundfunk, Fernsehen, Internet 6,92 €
Gesamtkosten Wohnraum ohne Fachleistung II 402,21 €
Der Antrag muss im Vorfeld beim Bezirk gestellt worden sein, bei mündlicher Zusage ist eine Aufnahme möglich.