Antragstellung und Kosten
Die Kosten werden entsprechend der Vereinbarung mit dem öffentlichen Kostenträger gemäß SGB XII in der Regel vom Bezirk (Sozialhilfeträger) übernommen. Bewohner, die über ausreichend Eigenkapital verfügen – was bei der Antragstellung beim Bezirk errechnet wird –, müssen diese selbst tragen.
Der Antrag muss im Vorfeld beim Bezirk gestellt worden sein, bei mündlicher Zusage ist eine Aufnahme möglich.
Die Heimkosten setzen sich pro Tag wie folgt zusammen:
Maßnahmenpauschale Betreuung
Grundpauschale Unterkunft und Verpflegung
Investitionsbetrag
Insgesamt
38,49 €
14,88 €
9,09 €
62,46 €