headerimage

Grundverständnis

 

Alkoholismus ist seit 1968 mit dem Urteil des Bundessozialgerichtes als behandlungsbedürftige Krankheit definiert.
Nach unserem Verständnis entsteht die Suchterkrankung unterschiedlicher Konsummittel aus dem Zusammenwirken von Sozialisation, physiologischen und biologischen Faktoren.